Bitte beachten:
Sämtliche Ehrungen werden über die Geschäftsstelle des Maintal-Sängerbundes abgewickelt. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Anträge und weiterführenden Informationen.
Ehrung durch die Deutsche Chorjugend
Voraussetzung ist, dass der Chor mit dem Kennzeichen "J" (Jugendchor) beim Maintal-Sängerbund hinterlegt ist. Die Hinterlegung selbst geschieht durch die Eintragung im Mitglieder-Verwaltungsprogramm
Aktive Jahre
10 Jahre
20 Jahre
Ehrung durch
Deutsche Chorjugend
Deutsche Chorjugend
Ehrung
Urkunde
Urkunde
Voraussetzung ist, dass der Chor mit den Kennzeichen
M - Männerchor, F - Frauenchor oder G - Gemischter Chor
beim Maintal-Sängerbund hinterlegt ist. Die Hinterlegung selbst geschieht durch die Eintragung im Mitglieder-Verwaltungsprogramm.
Aktive Jahre
25 Jahre
40 Jahre
50 Jahre
60 Jahre
65 Jahre
70 Jahre
75 Jahre
80 Jahre
Ehrung durch
Maintal-Sängerbund
Maintal-Sängerbund
Deutscher Chorverband
Deutscher Chorverband
Deutscher Chorverband
Deutscher Chorverband
Deutscher Chorverband
Deutscher Chorverband
Ehrung
Silberne Nadel / Brosche und Urkunde
Goldene Nadel / Brosche und Urkunde
Ehrenzeichen in Gold, zus. MSB-Ehrenausweis
Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde
Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde
Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde
Urkunde
Urkunde
Vereinsmitglieder, die mindestens eine 15-jährige Vorstandstätigkeit nachweisen, können auf Antrag eine Urkunde des Maintal-Sängerbundes erhalten.
Ehrung für Chöre durch den Deutschen Chorverband
Der DCV verleiht Chören, die ein Bestehen von 75 Jahren (darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) nachweisen können, eine Ehrenurkunde. Der DCV kann Chöre ehren, die ein Bestehen von 50 Jahren nachweisen können, sofern die Ehrungsordnung des Mitgliedsverbandes diese Ehrung selbst nicht vorsieht. Ein Nachweis über Gründungsdatum, ununterbrochene Chortätigkeit und Mitgliedschaft im DCV ist zu erbringen.
Chöre, die ein 125-jähriges Bestehen (und darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) nachweisen können, erhalten neben der Ehrenurkunde eine Spende zur Anschaffung von Noten (pro singendem Mitglied 1,50 €). Dieser Wunsch ist auf einem gesonderten Formblatt zu melden. Die Höhe der Förderung wird jährlich vom Präsidium festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der im laufenden Beitragsjahr gemeldeten aktiven Sänger:innen. Der Anspruch besteht nur bis zum 31.12. des entsprechenden Jubiläumsjahres. Voraussetzung ist, dass die gewünschten Noten selbst bestellt und bezahlt worden sind. Es sind eine Kopie der bezahlten Rechnung sowie ein Nachweis der Zahlung einzureichen.
Für Chorleiterinnen und Chorleiter, die eine Chorleitertätigkeit von mindestens 25 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Silber mit Urkunde verliehen.
Für Chorleiterinnen und Chorleiter, die eine Chorleitertätigkeit von 40, 50 oder 60 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde verliehen.