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Ehrung aktiver Sängerinnen und Sänger durch den Maintal-Sängerbund und den Deutschen Chorverband

Bitte beachten:

Sämtliche Ehrungen werden über die Geschäftsstelle des Maintal-Sängerbundes abgewickelt. Dort erhalten Sie auch die entsprechenden Anträge und weiterführenden Informationen.



Ehrung durch die Deutsche Chorjugend

Voraussetzung ist, dass der Chor mit dem Kennzeichen "J" (Jugendchor) beim Maintal-Sängerbund hinterlegt ist. Die Hinterlegung selbst geschieht durch die Eintragung im Mitglieder-Verwaltungsprogramm


Aktive Jahre

10 Jahre

20 Jahre

Ehrung durch

Deutsche Chorjugend

Deutsche Chorjugend

Ehrung

Urkunde

Urkunde



Ehrung durch den Maintal-Sängerbund und den Deutschen Chorverband

Voraussetzung ist, dass der Chor mit den Kennzeichen

M - Männerchor, F - Frauenchor oder G - Gemischter Chor

beim Maintal-Sängerbund hinterlegt ist. Die Hinterlegung selbst geschieht durch die Eintragung im Mitglieder-Verwaltungsprogramm.


Aktive Jahre

25 Jahre

40 Jahre

50 Jahre

60 Jahre

65 Jahre

70 Jahre

75 Jahre

80 Jahre

Ehrung durch

Maintal-Sängerbund

Maintal-Sängerbund

Deutscher Chorverband

Deutscher Chorverband

Deutscher Chorverband

Deutscher Chorverband

Deutscher Chorverband

Deutscher Chorverband

Ehrung

Silberne Nadel / Brosche und Urkunde

Goldene Nadel / Brosche und Urkunde

Ehrenzeichen in Gold, zus. MSB-Ehrenausweis

Ehrenzeichen  in Gold mit Urkunde

Ehrenzeichen  in Gold mit Urkunde

Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde

Urkunde

Urkunde


Vereinsmitglieder, die mindestens eine 15-jährige Vorstandstätigkeit nachweisen, können auf Antrag eine Urkunde des Maintal-Sängerbundes erhalten.


Ehrung für Chöre durch den Deutschen Chorverband

Der DCV verleiht Chören, die ein Bestehen von 75 Jahren (darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) nachweisen können, eine Ehrenurkunde. Der DCV kann Chöre ehren, die ein Bestehen von 50 Jahren nachweisen können, sofern die Ehrungsordnung des Mitgliedsverbandes diese Ehrung selbst nicht vorsieht. Ein Nachweis über Gründungsdatum, ununterbrochene Chortätigkeit und Mitgliedschaft im DCV ist zu erbringen.
Chöre, die ein 125-jähriges Bestehen (und darüber hinaus in den Jahren, die durch 25 teilbar sind) nachweisen können, erhalten neben der Ehrenurkunde eine Spende zur Anschaffung von Noten (pro singendem Mitglied 1,50 €). Dieser Wunsch ist auf einem gesonderten Formblatt zu melden. Die Höhe der Förderung wird jährlich vom Präsidium festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der im laufenden Beitragsjahr gemeldeten aktiven Sänger:innen. Der Anspruch besteht nur bis zum 31.12. des entsprechenden Jubiläumsjahres. Voraussetzung ist, dass die gewünschten Noten selbst bestellt und bezahlt worden sind. Es sind eine Kopie der bezahlten Rechnung sowie ein Nachweis der Zahlung einzureichen.



Ehrung für Chorleiterinnen und Chorleiter durch den Deutschen Chorverband

Für Chorleiterinnen und Chorleiter, die eine Chorleitertätigkeit von mindestens 25 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Silber mit Urkunde verliehen.
Für Chorleiterinnen und Chorleiter, die eine Chorleitertätigkeit von 40, 50 oder 60 Jahren nachweisen können, wird das Chorleiter-Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde verliehen.