immer
                     eine gute Wahl

Jahreshauptversammlung des Sängerkreises Alzenau

Maßgebend für den Sängerkreis ist die Satzung des Maintal-Sängerbundes. In ihr heißt es:


§ 10 – Zuordnung / Verwaltung
(1) Die Sängerkreise sind Untergliederungen des MSB, die aus Gründen der Organisation
und durch Zusammenfassung geographischer oder regional zusammengehörender
Mitgliedsvereine gebildet sind.
(2) Die Zuordnung der Chöre zu den Sängerkreisen erfolgt durch das Präsidium. Begründete
Wünsche einzelner Chöre hinsichtlich der Zugehörigkeit können dabei berücksichtigt
werden.
(3) Die Sängerkreise unterstehen dem Sängerbund und werden nach § 12 der Satzung
durch die Bundesführung im Sinne des § 26 BGB vertreten.
(4) Die Sängerkreise werden gemäß der für sie vom Gesamtausschuss festgelegten
Geschäftsordnung vom Kreisvorstand verwaltet.
(5) Die Kreiskassen sind Bestandteil der Bundeskasse.
(6) Die genehmigten Jahresrechnungen sind dem Bundes-Schatzmeister zuzusenden.
(7) Der Präsident und der Bundes-Schatzmeister sind berechtigt, nach vorheriger
Anmeldung jederzeit die Kreiskasse einzusehen


Außerdem:

Die Bundesversammlung des MSB's findet laut Satzung alle drei Jahre statt. Gleiches gilt deshalb auch für den 

Sängerkreis Alzenau, der seine Vorstandschaft ebenfalls im 3-Jahres-Rhythmus zu wählen hat.

Die letzte Versammlung mit Neuwahlen fand statt am 23.06.2023. 

Daraus folgt, dass im Jahre 2026 die nächsten Neuwahlen der Vorstandschaft vorzunehmen sind.