Digitale Noten im Chor - was ist erlaubt?
Tablets statt Notenmappe, Notenversand per E-Mail, Messenger oder in der Cloud: Für viele Chöre ist der digitale Umgang mit Noten längst Alltag. Sie sparen Kosten, Gewicht und erleichtern die Organisation. Proben lassen sich effizienter vorbereiten, Änderungen schneller verteilen. Doch gerade im Chorbereich wird das Urheberrecht häufig unterschätzt - mit teils erheblichen Risiken.
Wann sind Chornoten urheberrechtlich geschützt?
Musikwerke sind grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt. Das betrifft nicht nur zeitgenössische Kompositionen, sondern auch Arrangements, Bearbeitungen und moderne Ausgaben alter Werke. Ein klassisches Beispiel aus dem Choralltag: Ein Bach-Choral ist zwar gemeinfrei, die aktuelle Chorausgabe eines Verlages mit neuem Satz oder Fingersätzen jedoch nicht.
Typische Praxisfälle - und was erlaubt ist
Fall 1: Kopieren für die Probe
Eine Stimme fehlt, also wird schnell eine Kopie gemacht. Das ist rechtlich nicht erlaubt, da die Nutzung im Chor keine Privatkopie (§ 53 UrhG) darstellt, sondern eine öffentliche bzw. gemeinschaftliche Nutzung unterstellt. Auch kurzfristige ,,Notlösungen" sind nicht gedeckt.
Fall 2: Abfotografieren mit dem Handy oder Tablet
Das Fotografieren von Noten gilt als Vervielfältigung - genauso unzulässig wie das Kopieren. Gleiches gilt für das Einscannen gedruckter Noten zur Tablet-Nutzung.
Fall 3: Versand per E-Mail, Cloud oder Messenger
Der Versand von Noten-PDFs an Chormitglieder - etwa zur Vorbereitung - ist ohne Lizenz rechtswidrig. Selbst wenn alle Sängerinnen und Sänger ein gedrucktes Exemplar besitzen, ist eine zusätzliche digitale Kopie rechtlich problematisch.
Fall 4: Nutzung in der Probe per Beamer
Auch das Anzeigen von Noten über Beamer oder Bildschirm stellt eine öffentliche Wiedergabe dar und erfordert eine entsprechende Genehmigung.
Fall 5: Für einen Wettbewerb werden Jury-Exemplare benötigt
Wegen des allgemeinen Kopierverbotes für Noten sind Kopien als Jury-Exemplar nicht erlaubt. Der Urheber und/oder der Verlag müssen bzgl. einer Kopiergenehmigung gefragt werden.
Legale Wege für Chöre
Zum Glück gibt es rechtssichere Alternativen:
• Verlagslizenzen: Viele Musikverlage bieten inzwischen digitale Chorlizenzen oder Tablet-Noten an, die genau regeln, wie viele Personen die Noten digital nutzen und wie die Dateien verwendet werden dürfen.
• Datenbanken mit kostenlosen und lizenzfreien Noten nutzen, z. B. Musecore und Free Score.
•VG Musikedition: Sie vertritt die Rechte vieler Verlage und bietet Rahmenverträge und Lizenzen für Vervielfältigungen von Noten an - insbesondere für Vereine, Schulen und Kirchen. Sie kann auch Auskunft geben, ob eine Lizenzierung über sie möglich ist oder ob direkt beim Verlag angefragt werden muss: www.vg-musikedition.de.
• Direkte Anfrage beim Verlag: Gerade bei kleineren Verlagen lohnt sich der direkte Kontakt. Oft sind individuelle Lösungen möglich.
• Gemeinfreie Werke: Bei wirklich gemeinfreien Noten (inklusive Ausgabe!) sind Kopien und Digitalisierung erlaubt - hier ist jedoch sorgfältige Prüfung nötig.
Verantwortung im Verein
Die Verantwortung liegt nicht nur bei der Chorleitung, sondern auch beim Verein als Veranstalter. Abmahnungen oder Nachzahlungen können teuer werden. Gleichzeitig sichern Lizenzen die Arbeit von Komponisten, Arrangeuren und Verlagen — und damit die Zukunft der Chormusik.
Fazit
Digitale Noten sind aus dem Choralltag kaum wegzudenken. Wer sie nutzen möchte, sollte sich frühzeitig über Rechte und Lizenzen informieren. Rechtssicherheit schafft Klarheit - und ermöglicht entspanntes, faires Musizieren.
Wichtige Anlaufstellen und Quellen
• Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere §§ 2, 15, 53
• VG Musikedition (uww.og-musikedition.de) - Lizenzen für Notenkopien und digitale Nutzung
• Deutscher Musikverleger-Verband (DMV) Informationen zur Notennutzung
• Bundesministerium der Justiz - Gesetzestexte und Erläuterungen zum Urheberrecht
• Verlagsinformationen (z. B. Carus, Bärenreiter, Schott, Helbling)
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